E-Mail

Auftrag und Aufgaben

teilweise zitiert nach der Geschäftsordnung zur Bildung von Ortsausschüssen im Erzbistum Köln

Auftrag der Pfarrausschüsse

Der Pfarrer kann nach der Abgabe des Votums des Pfarrgemeinderates gemäß § 2 Abs (5) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln vom 1.1.2009 in bestimmten Wohnbezirken, in Stadtteilen, Dörfern, Pfarrgemeinden und Teilgemeinden Ortsausschüsse einrichten. Diese haben die Aufgabe, kirchliches Leben im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu entwickeln und zu organisieren. Ortsauschüsse sind Bestandteile des gemeinsamen pastoralen, sozialen und politischen Handelns des Pfarrgemeinderates. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates sind für die Ortsausschüsse bindend (vgl. § 10 der Pfarrgemeinderatssatzung).

Im Dekanat Meckenheim/Rheinbach werden die Ortsausschüsse Pfarrausschüsse genannt, da der Begriff Ortsausschuss schon in den politischen Gemeinden genutzt wird und es sonst zu Verwechselungen kommen würde.

Folgende sechs Pfarrausschüsse (PA) sind aus den ehemaligen Pfarrgemeinden hervorgegangen:
PA Rheinbach Kernstadt, PA Flerzheim/Ramershoven, PA Hilberath/Todenfeld/Kalenborn, PA Neukirchen/Merzbach, PA Oberdrees/Niederdrees und PA Queckenberg.

Aufgaben der Pfarrausschüsse

1 Die Ortsausschüsse koordinieren kirchliche Aktivitäten, die primär auf den jeweiligen Ort bezogen sind.

2 Sofern es aufgrund der sozialen und politischen Gegebenheiten sinnvoll ist, nehmen die Ortsausschüsse im Auftrage des Pfarrgemeinderates ortsbezogene gesellschaftspolitische Aufgaben wahr.

3 Die Ortsausschüsse können an der Entwicklung des Pastoralkonzeptes mitwirken, indem sie die ortsspezifischen pastoralen und gesellschaftlichen Herausforderungen analysieren und beschreiben.

4 Ebenso können die Ortsausschüsse an der Umsetzung des Pastoralkonzepts durch Übernahme bestimmter Aufgabenbereiche mitwirken, die im Pastoralkonzept festgelegt werden.