Kirchenvorstand

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Aufgaben des Kirchenvorstands

1. Rechtsgrundlage:

Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammen gefaßt im "Codex Juris Canonici". Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer. In unserem Erzbistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde".

Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstands. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.

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