Priesternotruf
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Pfarrausschüsse
Auftrag und Aufgaben
Auftrag der Pfarrausschüsse
Der Pfarrer kann nach der Abgabe des Votums des Pfarrgemeinderates gemäß § 2 Abs (5) der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln vom 1.1.2009 in bestimmten Wohnbezirken, in Stadtteilen, Dörfern, Pfarrgemeinden und Teilgemeinden Ortsausschüsse einrichten. Diese haben die Aufgabe, kirchliches Leben im Rahmen des Gesamtkonzeptes zu entwickeln und zu organisieren. Ortsauschüsse sind Bestandteile des gemeinsamen pastoralen, sozialen und politischen Handelns des Pfarrgemeinderates. Beschlüsse des Pfarrgemeinderates sind für die Ortsausschüsse bindend (vgl. § 10 der Pfarrgemeinderatssatzung).
Im Dekanat Meckenheim/Rheinbach werden die Ortsausschüsse Pfarrausschüsse genannt, da der Begriff Ortsausschuss schon in den politischen Gemeinden genutzt wird und es sonst zu Verwechselungen kommen würde.
Folgende sechs Pfarrausschüsse (PA) sind aus den ehemaligen Pfarrgemeinden hervorgegangen:
PA Rheinbach Kernstadt, PA Flerzheim/Ramershoven, PA Hilberath/Todenfeld/Kalenborn, PA Neukirchen/Merzbach, PA Oberdrees/Niederdrees und PA Queckenberg.
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